Liebe Eltern,
das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) trat am 1. März 2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, unter anderem Schulkinder wirksam vor Masern zu schützen.
Nach § 20 Absatz 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler, die am 1. März 2020 bereits eine Schule besuchen, der Schulleitung bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind.
Die Schulleitung ist verpflichtet, die Impfnachweise persönlich zu kontrollieren. Wir bitten daher alle Eltern der neuen zweiten, dritten und vierten Klassen, die Impfpässe am ersten Elternabend im September mit in die Schule zu bringen.
Im untenstehenden Link finden Sie unser Anschreiben aus dem Schulsekretariat zum Download mit ausführlichen Informationen. Ein Elternbrief folgt.