Aktuelle Regelung:

Liebe Eltern der Kurpfalzschule,

 

laut Mittteilung des Gesundheitsamtes unter Berufung auf die neueste Corona-Verordnung ist im Falle von Reihentestungen nach Auftritt eines Corona-Falles in einer Klasse der Selbsttest zuhause nicht mehr ausreichend. Für die 5-tägige Reihentestung wird ein Schnelltest gefordert.

 

§ 5 (Absonderung): Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus bei einer Schülerin oder einem Schüler einer Schule, (...) sowie eines Betreuungsangebots der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung besteht abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 1 für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe des Primärfalls eine tägliche Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test für den Zeitraum von fünf Schultagen. Die Testpflicht gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, soweit diese quarantänebefreite Personen sind. 

 

Dies bedeutet, dass ab sofort bei einem bei einem positiv getesteten Fall in einer Klasse alle Mitschüler/innen  an den 5 folgenden Schultagen in einem Testzentrum einen Schnelltest machen müssen und das negative Ergebnis in der Schule vorlegen müssen.

 

Informationen zur heutigen Neuregelung (FAQs): 

 

  • Das Ergebnis eines Schnelltests hat 24 Stunden Gültigkeit, d.h. Sie können am Tag zuvor testen lassen (Denken Sie bitte auch an Pädaktiv am Nachmittag!).

 

  •  Die Kinder sollen bitte einen Ausdruck des Testzentrums mit in die Schule bringen (Falls dies in Ihrem Fall nicht möglich ist, sondern nur in digitaler Form, sprechen Sie das bitte direkt mit der Klassenlehrerin ab!).

 

  • Die reguläre dreimalige Selbsttestung pro Woche bleibt bestehen bei Klassen, die keinen aktuellen Corona-Fall haben.

 

  • Kinder, die quarantäne- und testbefreit sind, müssen sich keinem Schnelltest unterziehen, sollten aber an 5 Tagen einen Selbsttest zuhause machen (wir können das nicht verlangen, aber es dient der allgemeinen Sicherheit. Insofern wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Ihr Kind dennoch testen.) 

 

Zur Unterscheidung:

Einen Selbsttest führt man selbst bzw. die Eltern durch, ein Schnelltest wird in einem Testzentrum durchgeführt, und man erhält ein offizielles Zertifikat. 

 

 

Quarantänebefreite Personen sind:

  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab der letzten Impfung zurückliegt, 
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Abnahme zurückliegt,
  • vollständig geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

 

 

Schulwegeplan für Kirchheim:

Damit Ihre Kinder sicher bei uns ankommen!

 

Kinderwegeplan Kirchheim
Offizieller Plan der Stadt Heidelberg mit eingezeichneten sicheren Laufwegen.
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Wir sind Mitglied bei der Aktion Schulengel!

 

Informationen zum Spenden gibt es unter folgendem Link:

www.schulengel.de/cms/entdecken/so-gehts/

 

 

Schulwegweiser 2022:

Den aktuellen Schulwegweiser der Stadt Heidelberg für den Übergang in die weiterführenden Schulen 2022 erreichen Sie über folgenden Link:

www.heidelberg.de/schulwegweiser

Zu Fuß zur Schule:

Informationsflyer zum "Zu-Fuß-zur-Schule-Monat"
Die Kurpfalzschule beteiligt sich an der Aktion: "Zu Fuß zur Schule"!
Flyer_Mobilitätstage (1).pdf
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