Liebe Eltern der Kurpfalzschule,
laut Mittteilung des Gesundheitsamtes unter Berufung auf die neueste Corona-Verordnung ist im Falle von Reihentestungen nach Auftritt eines Corona-Falles in einer Klasse der Selbsttest zuhause nicht mehr ausreichend. Für die 5-tägige Reihentestung wird ein Schnelltest gefordert.
§ 5 (Absonderung): Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus bei einer Schülerin oder einem Schüler einer Schule, (...) sowie eines Betreuungsangebots der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung besteht abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 1 für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe des Primärfalls eine tägliche Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test für den Zeitraum von fünf Schultagen. Die Testpflicht gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, soweit diese quarantänebefreite Personen sind.
Dies bedeutet, dass ab sofort bei einem bei einem positiv getesteten Fall in einer Klasse alle Mitschüler/innen an den 5 folgenden Schultagen in einem Testzentrum einen Schnelltest machen müssen und das negative Ergebnis in der Schule vorlegen müssen.
Informationen zur heutigen Neuregelung (FAQs):
Zur Unterscheidung:
Einen Selbsttest führt man selbst bzw. die Eltern durch, ein Schnelltest wird in einem Testzentrum durchgeführt, und man erhält ein offizielles Zertifikat.
Quarantänebefreite Personen sind: