Schul- und Hausordnung
Vorwort
Das Zusammenleben vieler Menschen in einer Schule erfordert es, bestimmte Ordnungen und Verhaltensregeln aufzustellen und miteinander abzustimmen. Nur wenn alle sich an diese gemeinsame Ordnung halten und die Regeln beachten kann eine Schulgemeinschaft gelingen und sich förderlich entwickeln. Dabei müssen persönliche Interessen zurückstehen, wenn gemeinschaftliche Interessen dies notwendig machen.
Eine Schulordnung kann nicht alle möglichen Ereignisse und Probleme vorab regeln. Das müssen im Einzelfall die verantwortlichen Erwachsenen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich klären. Kinder werden im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihrer damit verbundenen Möglichkeiten einbezogen.
Die folgenden Regelungen der Schulordnung sind für alle Schüler/innen, alle Lehrer/innen und in Teilbereichen auch für die Eltern verbindlich. Die Kollegen/innen der Betreuung schließen sich diesen Regeln an. Ebenfalls gelten diese Regeln in Teilbereichen auch für andere Nutzer dieses Hauses, bspw. für die Kollegen/innen und die Teilnehmer/innen der Musikschule.
Ergänzend zu dieser allgemeinen Schulordnung vereinbaren die einzelnen Klassen in Absprache untereinander und mit den Eltern eine Klassenordnung. Außerdem stellt sich die Schule die Aufgabe, ein gemeinsames Bündnis zwischen Eltern und Schule zu vereinbaren, mit dem Ziel, dass sich alle Erwachsenen, die gemeinsam im schulischen Bildungs- und Erziehungsprozess zusammenarbeiten, für ein förderliches Miteinander zum bestmöglichen persönlichen und schulischen Wohlergehen aller Kinder einsetzen und entsprechend miteinander umgehen.
1. Schulorganisation:
1.1. Schulbeginn und Unterrichtszeiten:
Die Schule öffnet um 7.30 Uhr
Betreuungskinder dürfen ab 7.30 Uhr in ihre Betreuungsräume.
Der Schulhof und die Eingangshalle werden zwischen 7.30 Uhr und 7.40 Uhr beaufsichtigt, danach dürfen die Kinder ihre Klassenzimmer gehen.
Der Unterricht der 1. Stunde beginnt um 7.45 Uhr.
Das Schulhaus ist für alle Kinder, die zur 1. Stunde Unterricht haben, ab 7.40 Uhr zugänglich.
Die Kinder (auch Erstklässler) suchen in der Regel alleine ihr Klassenzimmer auf und organisieren sich selbst.
Erstklässler werden anfangs durch die Klassen- oder Fachlehrer/innen ins Klassenzimmer gebracht.
Im Krankheitsfall Ihres Kindes rufen Sie bitte am Fehltag bis spätestens 9.00 Uhr im Sekretariat an (06221 785507) oder schreiben eine Mail an
1.2. Tagesablauf:
1. Unterrichtsstunde: 7.45 Uhr bis 8.30 Uhr
2. Unterrichtsstunde: 8.35 Uhr bis 9.20 Uhr
3. Unterrichtsstunde: 9.25 Uhr bis 10.10 Uhr
Große Pause: 10.10 Uhr bis 10.30 Uhr
4. Unterrichtsstunde: 10.35 Uhr bis 11.20 Uhr
5. Unterrichtsstunde: 11.25 Uhr bis 12.10 Uhr
6. Unterrichtsstunde: 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr
Zwischen den Unterrichtsstunden und nach der Großen Pause liegt jeweils eine 5 Minuten-Pause.
Die Schule garantiert im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ die Zeit von 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr als Unterrichts- bzw. schulische Betreuungszeit. Bei Änderungen dieses Zeitrahmens (Krankheitsvertretung, Gottesdienste, letzter Schultag vor den Ferien, Ausflüge, Lerngänge, etc.) müssen die Eltern vorher rechtzeitig informiert werden. In Notfällen bietet die Schule eine Betreuungsmöglichkeit an.
1.3. Zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten an der Schule:
Eingerichtet durch die Stadt Heidelberg gibt es an der Schule ein zusätzliches Betreuungsangebot ergänzend zur „Verlässlichen Grundschule“, das in Verantwortung der Einrichtung „päd-aktiv“ liegt.
Die Betreuung wird in verschiedenen Modulen angeboten.
Beginn 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr und ab 12.10 Uhr bis maximal 15.00 Uhr.
Alle notwendigen Auskünfte werden über „päd-aktiv“ erteilt.
Die Betreuungseinrichtung gibt sich für die internen Abläufe eine eigene Ordnung.
1.4. Sekretariat:
Öffnungszeiten:Montag -Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Sekretariatstelefon: 06221/785507
- FAX: 06221/785925
2. Verhaltensregeln:
2.1. Unterricht:
Ist zehn Minuten nach Beginn des Unterrichts noch kein/e Lehrer/in in der Klasse, so verständigen zwei Schüler/innen den/die Lehrer/in einer Nachbarklasse oder das Sekretariat.
Lehren, Lernen und Lernzielkontrollen erfordern zu unterschiedlichen Zeiten Konzentration und Aufmerksamkeit. Dies setzt voraus, dass Lärm und Störungen im Haus und auf dem Schulgelände möglichst zu vermeiden, bzw. auf ein unumgängliches Maß zu reduzieren sind.
2.2. Haus:
Die engen Zugänge und Flure im Haus machen es erforderlich, dass alle Personen sich langsam und rücksichtsvoll bewegen. Rennen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Für Pausenspiele jeglicher Art sind die Flure leider zu eng. Im Rahmen des Unterrichts können die Flure jedoch angemessen einbezogen werden.
Lärm und vor allem lautes Geschrei sind auch eine Form von Gewalt und im Haus zu unterlassen, auch auf dem Weg in die Pause. Im Haus und in den Klassenräumen wird der Müll getrennt gesammelt und entsorgt.
Im gesamten Schulbereich (auch Schulhof) darf nicht geraucht werden!
2.3. Klassenzimmer:
Auch wenn kein/e Lehrer/in in der Klasse anwesend ist gilt grundsätzlich rücksichtsvolles und gewaltfreies Verhalten bei Zimmerlautstärke.Die Klassenzimmer sind die Lebens- und Arbeitsräume für die Schüler/innen und Lehrer/innen. Wir halten sie grundsätzlich sauber und achten besonders auf das Inventar.
2.4. Scheune:
Die Aussagen von Punkt 2.2.und 2.3. gelten uneingeschränkt auch für die Scheune.
Für die Sondernutzung der Scheune (Klassenfeiern und Fremdnutzer) gilt die allgemeine „Regelung für die Vergabe der Räume“ und die Scheunenordnung in Absprache mit der Stadt Heidelberg.
2.5. Schulhof:
Der Schulhof ist Spiel- und Bewegungsraum in der Unterrichtszeit, der Betreuungszeit und in den Pausen. Darüber hinaus ist er öffentlicher Spielplatz nach Maßgabe der Stadt Heidelberg (Hinweisschild am Eingangstor).
Die Nutzung durch die Schule hat immer Vorrang.
Die Freifläche und die Spielgeräte sind rücksichtsvoll und pfleglich zu benutzen.
Für Abfälle stehen Abfallbehälter zur Verfügung.
Ab 20.00 Uhr ist mit Rücksicht auf die Nachbarschaft Lärm (auch Spiellärm) zu unterlassen.
Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der Stadt Heidelberg, in Sonderfällen auch durch die Schulleitung zulässig.
Zur Förderung der Bewegungserziehung auf dem Schulhof stehen in der Scheune mobile Spielgeräte zur Verfügung. Zutritt zur Scheune und den Spielgeräten haben Kinder nur unter Aufsicht eines/r Lehrers/in oder einer Betreuungsperson. Alle Spielgeräte werden pfleglich behandelt und müssen nach der Nutzung wieder ordentlich in der Scheune abgelegt werden. Verantwortlich dafür ist das Aufsichtspersonal. Fahrräder sind bei den Fahrradständern am Haupteingang abzustellen. Während der Unterrichtszeiten ist das Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern nicht gestattet.
2.6. Sporthalle:
Die Halle darf nur mit geeigneten und sauberen Sportschuhen betreten werden.
Auf der Straße getragene Sportschuhe sind nicht erlaubt.
Sportkleidung ist für den Sportunterricht Pflicht.
Schüler betreten die Halle immer nur in Begleitung Erwachsener (in der Regel Lehrer/innen).
Die Halle muss in einem ordentlich aufgeräumten Zustand verlassen werden.
Die Sportgeräte werden am Ende in ihre Sicherheitsposition zurückgeführt.
In Absprache des Kollegiums untereinander kann dies auch erst am Ende des Schulsporttages erfolgen.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen und die Hallenordnung
der Stadt Heidelberg für alle schulischen und außerschulischen Nutzer.
2.7. Toiletten:
Während der Unterrichtszeit sollten die Toiletten nur in Ausnahmefällen aufgesucht werden.
Die Toiletten sind so zu benutzen, dass alle nachfolgenden Kinder eine saubere und hygienische Anlage vorfinden. Verschmutzungen sind umgehend beim/bei der Hausmeister/in oder im Sekretariat zu melden.
2.8. Schwimmen (Schwimmhalle)
Das Verhalten auf dem Weg zum Schwimmen und beim Schwimmunterricht wird gesondert geregelt. In der Schwimmhalle gilt die jeweilige Hallenordnung.
2.9. Leseclub
Der Leseclub ist eine durch Elterninitiative gegründete und durch Eltern getragene kostenlose Schülerbücherei zur Förderung der Lesekompetenz. Der Leseclub gibt sich eine eigene Ordnung, die von allen Nutzern zu respektieren ist.
2.10. Pausenregelung (Große Pause)
2.10.1. Hofpause:
Sie dient zur Erholung und als Bewegungspause.
Als Aufsicht sind in der Regel 3 Kollegen/innen eingeteilt.
Während der Pause verhalten sich alle Kinder so, dass andere nicht belästigt, behindert oder gefährdet werden. Gewaltfreiheit in Wort und Tat sind oberste Richtlinie für alle Personen, deshalb gilt: Rauf-, Kampf, Klammer, Stoß-, Umwerfspiele, etc. sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Der Eingangshof gilt als beruhigter Bereich, das Bürgergärtchen ist Ruhezone.
Der große Hof mit den Klettergeräten ist allgemeiner Spiel- und Bewegungshof.
Auf dem West- und Nordhof bei der Sporthalle sind Ballspiele mit Soft- oder Weichbällen erlaubt. Die Tische und Bänke dienen der Erholung und sind keine Klettergeräte.
Die Anweisungen der Aufsicht müssen immer befolgt werden.
Diese hat das Recht, bei Regelverstößen ein Pausenverbot als erzieherische Maßnahme auszusprechen.
Die Aufsicht ist für den geordneten Verlauf der Pause und den geordneten Zugang zur Schule verantwortlich und betritt nach der Pause als letzte Person das Schulhaus.
2.10.2. Regenpause
3x kurzes Abklingeln durch die Pausenaufsicht zu Beginn der Hofpause signalisiert, dass die Pause im Haus (Klassenzimmer) stattfindet.
Auf den drei Geschossebenen ist jeweils eine Aufsicht eingeteilt.
Die engen Flure erlauben auch in der Pause keine Spiele.
Für die Regenpause gelten uneingeschränkt die Klassenzimmer- und die Klassenregeln.
2.10.3. Kleine Pause
Die 5 Minuten-Pausen sind kurze Erholungspausen, die in der Regel im Klassenzimmer stattfinden. Dort gelten die Klassenzimmer- und die Klassenregeln.
Bei Ortswechsel wegen Fachunterricht (bspw. Sport) gilt die Hausregel (2.2.)
Bei Blockunterricht in der 1.-2. / 2.-3. / 4.-5. / 5.- 6.Stunde entscheiden die
Lehrer/innen über die kleinen Pausen.
3. Rechtsvorschriften
3.1. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen:
Schulleitung und Lehrkräfte haben grundsätzlich das Recht, ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag auch mit notwendigen pädagogischen Maßnahmen oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes zu erfüllen, wenn es um die Einhaltung der Schulordnung (Hausordnung) oder zum Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule geht.
Dies erfordert jedoch immer eine individuelle und angemessen Vorgehensweise und Reaktion (Konsequenz). Auf einen vorgegebenen Katalog bestimmter Konsequenzen für Verstöße gegen die Schulordnung wird verzichtet, da er die angemessene und individuelle Bewertung und Reaktion auf einen Verstoß ausschließt.
3.2. Unterrichtsversäumnis
Bei Krankheit eines Kindes muss das Fehlen umgehend fernmündlich oder schriftlich der Schule mitgeteilt werden. In jedem Fall ist für das Fernbleiben vom Unterricht eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen (§ 1 + § 2 der Schulbesuchsverordnung).
In Absprache mit den Eltern einer Klasse kann eine Rückrufregelung vereinbart werden, die eine Entschuldigung am Fehltag bis spätestens 9.00 Uhr notwendig macht. Dies regelt die Klassenpflegschaft.
Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich zu beantragen (Formblatt der Schule) und zu begründen.
Vorverlegte oder verlängerte Ferien sind nach der Schulbesuchsverordnung grundsätzlich nicht gestattet. (§ 3 + § 4 der Schulbesuchsverordnung)
3.3. Meldepflicht / Infektionsschutzgesetz
Für die Eltern und Lehrer/innen gilt: Ansteckende und meldepflichtige Krankheiten und Seuchen sind unverzüglich der Schule zu melden.
Die Eltern aller neuen Schüler/innen erhalten zur Information ein Merkblatt.
Die Beschäftigten der Einrichtung bestätigen durch ihre Unterschrift die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz und die Unbedenklichkeit für ihre Tätigkeit.
3.4. Katastrophenschutz (Feueralarm, etc.)
Bei Alarm ist den Anweisungen der unterrichtenden Lehrkraft und der Einsatzleitung unbedingt Folge zu leisten. Die ausgehängten Fluchtwegepläne und Verhaltensregeln im Falle eines Brandes sind unbedingt einzuhalten.
4. Verschiedenes
4.1. Schadensmeldungen
Schadensmeldungen erfolgen möglichst umgehend an den/die Hausmeister/in bzw. an das Sekretariat.
4.2. Raumbelegungen
Verantwortlich für das Haus (Scheune) und die damit verbundene Belegung ist die Schulleitung in der Regel in Absprache mit den Lehrkräften und den Betreuungskräften. Nutzungen durch außerschulische Nutzer (Musikschule, etc.) sind grundsätzlich nur über die Schulleitung möglich.
4.3. Fundsachen
Sie werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben und in der Fundkiste in der Eingangshalle abgelegt. Dort können sie auch nachgesehen werden.
4.4. Werbung
Werbung (Plakatierung) und Verkauf in der Schule oder auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung der Schulleitung, sofern nicht bereits eine Genehmigung der Stadt Heidelberg vorliegt. Parteipolitische Werbung ist in der Schule nicht gestattet.
4.5. Umgang mit Leihgaben
Das Schuleigentum darf grundsätzlich nicht beschädigt werden.
Für Schäden, die leichtfertig oder mutwillig verursacht werden, haften die Schüler/innen. Die den Schüler/innen überlassenen Bücher und Lehrmittel sind pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung ist im Rahmen der Regelung der Stadt Heidelberg für entsprechenden Ersatz zu sorgen.
4.6. Haftung
Für jeden Schüler besteht eine gesetzliche Unfallversicherung auch für den Schulweg. Diese kann jährlich nach Maßgabe des Badischen Gemeindeversicherungsverbandes durch die Zahlung von € 1,-- erweitert werden.
Eltern, die im Auftrag der Schule handeln, sind mitversichert. Durch die Schulleitung genehmigte Sonderfahrten mit dem PKW ebenfalls.
5. Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für die gesamte Einrichtung und für den geordneten Ablauf trägt die Schulleitung zusammen mit der stellvertretenden Schulleitung.
Die Lehrer/innen tragen die Verantwortung im Rahmen ihrer Funktion als Klassen- Fachlehrer/in und der Ihnen aufgetragenen Sonderaufgaben.
Der/die Hausmeister/in in allen Angelegenheiten, die die Ordnung und Sicherheit im Haus betreffen.
Alle erwachsenen Bediensteten der Schule sind gegenüber Kindern und Besuchern weisungsbefugt.